Verantwortung als gelebte Selbstverständlichkeit
Die Ottakringer Getränke AG ist verpflichtet, einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu erstellen. Da der konsolidierte Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b UGB im Wesentlichen dem Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB entspricht, werden diese beiden Berichte gemäß § 267b UGB in Verbindung mit § 251 Abs.3 UGB in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst.
Die Ottakringer Getränke AG erfüllt auf freiwilliger Basis einen Großteil der Vorschriften des an der Wiener Börse allgemein anerkannten Österreichischen Corporate Governance Kodex. Die darin verfolgte Zielsetzung einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle ist für die Ottakringer Getränke AG ein Selbstverständnis und entspricht dem Leitbild und den Managementprinzipien der Familiengruppe.
Zahlreiche Vorschriften des Österreichischen Corporate Governance Kodex sind mittlerweile im Aktiengesetz, Börsegesetz, Unternehmensgesetzbuch und anderen gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen worden, die von allen börsennotierten Gesellschaften verpflichtend anzuwenden sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses entsprechend den International Financial Reporting Standards gewährleistet zudem ein hohes Maß an Transparenz.
Die Ottakringer Getränke AG hat daher beschlossen, sich dem Österreichischen Corporate Governance Kodex nicht zu unterwerfen, da sich nach Ansicht der Gesellschaft die Vorschriften des Kodex, die nicht aufgrund österreichischer Gesetze verpflichtend anzuwenden sind, primär an der Interessenlage internationaler und institutioneller Investoren orientieren, die jedoch nicht zu den Aktionären der Ottakringer Getränke AG zählen und den erhöhten Aufwand bei einer Vollanwendung des Kodex, insbesondere die erhöhten Dokumentations- und Prüfungspflichten, nicht rechtfertigen.